nt/Areal und dann?

05. Nov 2009

Zwischennutzungen sind zurzeit vor allem bekannt durch die Nutzung des nt-Areals und die grossen Partys, die dort im Sommer gefeiert wurden. Sie beinhalten aber viel mehr als nur scheinbar unkontrollierte Jugendliche, die ihre Freiheit und Freizeit geniessen.

Zwischennutzungen beinhalten Freizeitgestaltung, Quartieranlässe wie der Sonntagsmarkt auf dem Erlenmattareal, Kreativwirtschaft, start-ups und kleine Unternehmen wie der Young Designer’s Mall, welcher zurzeit in neun Containern Ladenfläche für 40 junge Labels zur Verfügung stellt. Für eine Stadt sind solche Zwischennutzungen ein äusserst belebendes Element. Sie wachsen spontan an einem Ort, verschwinden wieder und entstehen an einem neuen Ort anders. Merkmal ist ihre Spontaneität, Kreativität und Vergänglichkeit. Zwischennutzungen sind deshalb eine grosse Chance Flächen, die eine Zeit lang brach liegen, weil die Nutzung sich ändert oder der Besitzer wechselt, aufzuwerten.  

Die Zwischennutzung des nt/Areals hat nun ungefähr 10 Jahre gedauert. Für die Basler Jugend ist es zu einem beinahe kult-trächtigen Ort geworden. Am Wochenende haben tausende unter freiem Himmel getanzt, Boule gespielt und sich vergnügt. Das nt hat das Bedürfnis nach Freiheit und Unkontrolliertheit perfekt aufgefangen. Viele werden deshalb nostalgisch, wenn sie an das bevorstehende Ende der Nutzung, wie sie in den letzten Jahren stattfand, denken und wollen den status quo erhalten. Der Reiz des nt war aber auch die Vergänglichkeit. Das Ende einer Zwischennutzung beginnt immer dann, wenn sie anfängt. Es ist programmiert, sonst wäre es keine solche. Die Überführung des nt-Betriebs in eine Dauernutzung ist unmöglich. Der Geist des Orts würde sich zwangsweise verändern, sobald sich die Nutzung darum herum ändert, sobald die Anwohner Ihre Nachtruhe noch stärker bedroht sähen und sobald der Hauch an Unkontrolliertheit verginge. Darum heisst es jetzt, neue Räume suchen, Neues finden und Neues erschaffen.

Mit Zwischennutzungen ist aber nicht selbstredend die soziale und urbane Qualität verbunden, die die kreativen Köpfe einer Stadt generieren. Es gibt auch etablierte Unternehmen, die eine Zwischennutzung betreiben wollen. Werden aber schwächere und unerfahrenere Gruppierungen benachteiligt, so werden Zwischennutzungen zum Wertschöpfungsinstrument für Eigentümer, indem sie kommerziellen Anbietern den Vorzug geben. Zwischennutzung würde dann zum Gefäss für die Maximierung der Renditen der Eigentümer. Die jungen kreativen Köpfe verlören eine wichtige Plattform. Damit ist auch die Kulturraumdebatte wieder aktuell: Es geht um Räume für «urbane Kultur“, die für einmal wenig mit Rendite zu tun haben, sondern mit Kreativität.

Eine neue Zwischennutzung einzurichten steht und fällt mit dem Willen des Grundbesitzers. Ist dieser bereit, die Fläche zur Verfügung zu stellen, ist die Realisierung oft Verhandlungssache mit dem Bauinspektorat. Für Zwischennutzungen besteht heute sehr wenig Rechtssicherheit vor allem für kleinere Unternehmen und Organisationen oder EinzelkämpferInnen. Der Erfolg ist dann vom Verhandlungsgeschick und der Beurteilung durch die Verwaltung abhängig. Diese Situation ist unbefriedigend. Die Hürden für Zwischennutzende müssen gesenkt werden, wenn wir weiterhin Orte wie die alte Stadtgärtnerei, wie das nt/Areal oder des Bell-Areals wollen. Zwei Vorstösse im Grossen Rat fordern nun Instrumente zur Vereinfachung von Zwischennutzung (Mirjam Ballmer) und Massnahmen zur Motivation von Eigentümern für Zwischennutzungen (Tobit Schäfer). Die Erarbeitung eines einfachen und transparenten Verfahrens soll den Zugang für schwächere Gruppierungen, die im Gegenzug aber umso mehr zu einer Belebung einer Fläche beitragen, vereinfachen. Motivation und Hilfestellungen durch entsprechende Erstberatungen (analog Energieberatung) oder entsprechende Hilfsmittel wären angebracht.

Ein hier zu erwähnendes Beispiel ist Holland. Dort ist gesetzlich verankert, dass Räume, welche länger als ein Jahr leer stehen, besetzt werden dürfen. Das führt dazu, dass es Zwischennutzungsagenturen gibt, die eine hohe Dynamik in der Raumnutzung gewährleisten können. Ob ein solches System auch für Basel denkbar wäre, ist offen. Ein interessanter Gedankenansatz ist es aber allemal.

Auch mit den oben genannten Vorstössen oder gesetzlichen Regelungen bleibt aber klar: Zwischennutzungen können und sollen nicht verstaatlicht werden. Sie müssen von unten, aus dem Innern der Gesellschaft oder einer Gruppierung entstehen. Das Management solcher Flächen soll zwar Platz lassen für Innovatives und Neues, machen müssen es die Kreativen, Innovativen und Jungen dann aber schon selber.