25. Mär 2021
Zusammen mit Susanne Aebischer (Mitte) habe ich eine Motion eingereicht, die verlangt, dass der Staatsrat als Aktionär der Schweizerischen Nationalbank (SNB) Verantwortung übernimmt, indem er dem Bankrat keine Decharge erteilt, solange die SNB in fossile Energien investiert.
Heute hat der Grosse Rat unsere Motion "Verantwortungsvolles Abstimmungsverhalten des Kantons als SNB-Aktionär" mit 53 zu 41 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt. . Die Notwendigkeit einer nachhaltigen
Finanzwirtschaft ist weder beim Staatsrat, noch beim Parlament angekommen.
Mit Argumenten wie Währungsstabilität, dem Verbot Strukturpolitik zu betreiben und Verfassungswidrigkeit sind die Gegner aufgefahren. Hier meine Erwiderung:
1. Die SNB müsse für Währungsstabilität
sorgen:
Macht man das mit Investitionen, welche eindeutig internationalen
Abkommen (Pariser Abkommen) widersprechen? Und macht man das in Anlagen, die
nicht zukunftsfähig sind, weil damit die Zerstörung unseres Planeten finanziert
wird? Währungsstabilität ergibt sich aus stabilen und zukunftsträchtigen
Investitionen. Die amerikanischen Titel der SNB haben zwischen 2013 und 2015 so
viel CO2 verursacht, wie die gesamte Schweiz.
Der
Bundesrat hat auf eine Interpellation im Nationalrat vom 17.6.2020 geantwortet,
dass er es «begrüssen würde, die potenziellen Auswirkungen der Klima-
und Umweltrisiken auf die Preis- und Finanzstabilität sowie die Möglichkeiten
und Grenzen der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen im Rahmen der
Anlagepolitik durch die SNB in einem Bericht vertieft zu untersuchen.» Man kann also
davon ausgehen, dass der Bundesrat damit rechnet, dass Klima- und Umweltrisiken
eine Auswirkung auf die Preis- und Finanzstabilität haben und somit den Auftrag
der SNB direkt betreffen.
2. Die SNB dürfe keine Strukturpolitik
betreiben:
Was tut sie denn heute mit ihren Anlagen? Man kann dies Strukturpolitik nennen oder nicht - klar ist, dass sie die Struktur unserer fossilen
Gesellschaft mitfinanziert . Das Finanzvolumen, das die SNB zur Verfügung hat und investiert ist
enorm und hat zwangsweise einen Einfluss auf die Wirtschaftsstruktur.
3. Die
Beurteilung ihres Handelns dürfe nicht nur auf Umweltaspekten beruhen:
Die Risiken, die mit dem Klimawandel verbunden sind, sind so gross, dass sie die gesamte Wirtschaft
destabilisieren können. Die Anlagepolitik der SNB muss vor allem den
Gesamtinteressen der Schweiz dienen. Der
Bundesrat hat soeben in seiner Klimastrategie dargelegt, dass bereits ab einer
durchschnittlichen Klimaerwärmung von 1,5 Grad mit gravierenden Folgen für
Mensch und Artenvielfalt zu rechnen ist und die Schweiz als Alpenland vom
Klimawandel besonders betroffen sein wird. Einee Netto Null Strategie liegt also im Gesamtinteresse der Schweiz und es ist die Pflicht der SNB diese
Landesinteressen in ihre Strategie zu integrieren.
Mit ihrem Ausstieg aus Kohleinvestitionen hat die SNB vor
Kurzem bewiesen, dass sie umweltschädliche Titel aus ihrem Portfolio ausschliessen
kann, wenn sie das will. Nun muss man sich fragen, weshalb hat sie das getan?
Am 17.12.2020 sagte Thomas Jordan der Handelszeitung «wir werden sämtliche
Unternehmen, die primäre Kohle abbauen, aus unseren Portfolios streichen.
Unsere Anlagepolitik soll den
Werten der Schweiz entsprechen.» Verklausuliert heisst das doch, dass die SNB
diese Anlagen unterdessen als riskant einschätzt.
Dies zeigt auch: Die SBN kann Titel ausschliessen, wenn sie
das will. Der Kanton Freiburg soll sich nicht mit dem Ausschluss der wenigen
Kohletitel zufriedengeben. Er könnte sich dabei sogar auf die Richtlinien der SNB für die Anlagepolitik berufen, welche festlegt, dass «auf Investitionen in Unternehmen verzichtet wird, die systematisch gravierende Umweltschäden verursachen». Das ist eine
festgeschriebene Regelung und der Staatsrat kann hier im Rahmen seiner
Aufsichtspflicht als Aktionär durchaus intervenieren.
Fazit
Es gibt ein Pariser Abkommen, es gibt eine Klimastrategie des Bundesrats und der Kanton Freiburg hat sich das Thema ebenfalls auf die Fahne geschrieben. Es gibt ein Anlagereglement, das so ausgelegt werden müsste und andere National- oder Zentralbanken, die bereits viel weiter sind. Es ist ein klarer Absenkpfad für die CO2-Emissionen der Schweiz vorgesehen. Und dennoch will sich der Staatsrat nicht dafür einsetzen, dass die SNB die fossilen Titel abstösst.
Im Interesse der
Bevölkerung und zusammen mit anderen Kantonsregierungen, die ebenfalls
Aktionäre sind, könnte der Staatsrat von der SNB eine nachhaltige Anlagestrategie verlangen. Die Aktionärsversammlung hat eine Aufsichtspflicht und muss diese wahrnehmen, denn der Finanzplatz ist der grösste Hebel der Schweiz, um ihre Klimaziele zu erreichen.