Mitwirkung und Gegenwirkung

08. Nov 2014

Wir können uns keine andere Staatsform, als eine Demokratie vorstellen. Auf die direkte Demokratie können wir speziell stolz sein und sollten dieses Privileg schätzen. Doch jedes System stösst an Grenzen.

Wie weit geht Demokratie? Wer darf wo und wie mitbestimmen? Diese – zugegebenermassen etwas provokativen und grossen – Fragen stelle ich mir, wenn ich das Wort Mitwirkung höre. Demokratie bedeutet sinngemäss Mitbestimmung durch das Volk. Auf die direkte Demokratie, wie wir sie in der Schweiz haben, sind wir zu Recht besonders stolz. Dank verschiedenen Instrumenten können Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu konkreten politischen Fragen Ja oder Nein sagen.

Mitsprache im Quartier

In Basel haben wir mit Paragraf 55 der Kantonsverfassung ein weiteres Demokratieinstrument: die Mitwirkung. «Der Staat bezieht die Quartierbevölkerung in seine Meinungs- und Willensbildung ein, sofern ihre Belange besonders betroffen sind.» Die zuständige Behörde soll die betroffene Bevölkerung anhören, um frühzeitig Anliegen aufnehmen und von ihrem Wissensschatz zu profitieren. Dadurch soll eine erhöhte Akzeptanz und Legitimität von Entscheidungen bei Interessen- oder Zielkonflikten erreicht werden. Die Mitwirkung hat zwei grundsätzliche Probleme: Man kann nicht nur Ja oder Nein sagen und die Ergebnisse sind nicht verbindlich. Demokratie wird dann plötzlich etwas komplizierter. Mitwirkende haben die Möglichkeit die Umsetzung von Entscheiden mitzugestalten. Sie müssen dabei abwägen, überzeugen, sich überzeugen lassen, verhandeln und sich am Schluss auf einen Kompromiss einigen, wenn sie mit einer Stimme sprechen und die Verantwortlichen damit beeinflussen wollen.

Gegenwind für Kompromisse

Je uneiniger sich die Mitwirkenden sind, je weniger gemeinsame Nenner sie haben, desto freier sind die Entscheidungsträger. Böse Zungen behaupten, Mitwirkungsverfahren seien deshalb zahnlos und Alibiübungen. Es werde viel geredet und am Schluss würden die Verantwortlichen trotzdem machen, was sie wollen. Zwei aktuelle Beispiele zeigen, dass diese Form der Mitsprache an ihre Grenzen stossen kann. Sowohl beim Verkehrskonzept Gundeli, als auch beim Landhof wirkte die betroffene Quartierbevölkerung an einem vorgeschlagenen Projekt mit, verbesserte es, brachte Ideen und Anliegen ein und fand so einen Kompromiss mit der Verwaltung, wie die Umsetzung aussehen soll. Nach Abschluss dieser langen und intensiven Prozesse werden die Ergebnisse nun in beiden Fällen von Teilgruppen des Quartiers nicht akzeptiert und mit Unterschriftensammlungen bekämpft. Im Fall Gundeli stoppte die Regierung das Projekt bereits, im Fall Landhof laufen zurzeit zwei Petitionen - eine für, eine gegen das aktuelle Projekt.

Neue Mitwirkungsinstrumente sind gefragt

Ich war in keine dieser Mitwirkungen involviert und will deshalb nicht beurteilen, ob der Widerstand gerechtfertigt ist. Ich stelle aber fest, dass die Mitwirkung in solchen Situationen an ihre Grenzen stösst. Das Grundmerkmal der Demokratie – das Mehrheitsprinzip kann hier nicht rechnerisch angewendet werden – Anzahl Ja gegen Anzahl Nein. Die Mitwirkung basiert auf der politischen Willensbildung. Alle verlieren ein wenig, aber es gewinnen auch alle. Wer mitwirken will, muss zu beidem bereit sein. Demokratie ist manchmal der Weg des grössten Widerstands. Mitwirkungsverfahren versuchen, den Widerstand in einen konstruktiven Prozess zu lenken. Eine Quartierbevölkerung wird sich kaum je einig werden, denn sie besteht aus vielfältigen Interessenvertretern und -vertreterinnen. Doch bekommen sie durch die Mitwirkung die Chance, ein Projekt mitzugestalten. Diese Chance wurde bei den beiden Beispielen Landhof und Gundeli vertan. Wir müssen uns deshalb Fragen stellen: Wie kann verhindert werden, dass die Endprodukte eines Mitwirkungsprozesses torpediert werden – im schlimmsten Fall sogar von Mitwirkenden selbst? Braucht es andere Instrumente der Mitwirkung, die mehr Verbindlichkeit garantieren und wie könnten sie aussehen? À suivre ...